Im Schadensfall ist es wichtig, Umfang, Ursache, Instandsetzungsaufwand und Schadenshöhe festzustellen. Eine kompetente und unabhängige Überprüfung durch energieprofile schafft hierfür die Voraussetzung. Schadensgutachten werden im Auftrag der Betreiber, Versicherungen, Hersteller und Behörden durchgeführt.
Es kommt vor, dass die Vertragsparteien sich über Kernfragen und technische Mängel nicht einig sind. Eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren oder selbständigen Beweisverfahren stellt das Schiedsgutachten dar. Die Vertragspartner, in der Regel Hersteller und Betreiber, formulieren die strittigen Fragen in Form einer Schiedsvereinbarung. Diese enthält eine genaue Beschreibung der strittigen Mängel und der Aufgabenstellung. Die Schiedsvereinbarung muss vom Sachverständigen vorher auf Machbarkeit geprüft werden. Das Schiedsgutachten von energieprofile objektiviert die strittigen Fragen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führt Stephan Glocker Sachverständigengutachten zur Beweissicherung für Gerichte durch.